Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitzner-Energie Hofbrühl 20 78554 Aldingen Aixheim
Telefon: 07424/ 7035- 118 Fax: 07423/ 8496-018 Handy: 0163 / 1635130 E-Mail: info@mitzner-energie.de
Geschäftsführer: Christian Mitzner USt.-Id. Nr: DE291257681
Urheberrecht
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Haftung für Links
Mit dem Urteil vom 12. September 1999 - 312 O 85/99 'Haftung für Links' hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dieses kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von allen Inhalten verlinkter Seiten oder Grafiken und machen uns diese keinesfalls zu eigen. Sämtliche Verstöße gegen geltendes Recht, Sitte oder Moral, welche uns bekannt werden, haben sofortige Löschung von Links, Einträgen, Grafiken oder ähnlichem zur Folge.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(2) Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(3) Unternehmer im Sinne der AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2. Vertragsschluss im Online-Shop
2.1. Die innerhalb des Online-Shops aufgeführten Produkte und Leistungen stellen keine Mitzner-Energie bindenden Angebote dar; es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
2.2. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Den Zugang dieser Bestellung wird Meister-Solar dem Kunden gegenüber unverzüglich bestätigen. Insoweit handelt es sich jedoch nicht um die Annahme der Bestellung; diese kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3. Mitzner-Energie ist berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von drei Werktagen nach dessen Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder durch ausdrückliche Mitteilung oder mit Auslieferung der Ware erklärt werden.
2.4. Ein Beschaffungsrisiko übernimmt Meister-Solar nicht. Der Vertragsschluss erfolgt daher unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung durch Zulieferer, nicht oder nur teilweise zu leisten. Die Verantwortlichkeit von Mitzner-Energie für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt. Im Fall der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird Mitzner-Energie den Kunden unverzüglich informieren; im Fall des Rücktritts wird die Gegenleistung unverzüglich an den Kunden zurückerstattet.
§ 3. Vergütung, Liefer- und Versandbedingungen
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sind ausnahmslos Endpreise - d.h. sie beinhalten sämtliche Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern. Jedoch können im Einzelfall bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (z.B. im Fall eines inner-gemeinschaftlichen Erwerbs) und / oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.
(2) Alle Preise gelten - wenn nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist - ohne Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Bei der Versendung von Waren sowohl im Inland als auch ins Ausland fallen daher zusätzliche Liefer- und Versandkosten an.
(3) Verlangt der Kunde ausdrücklich eine (Transport-) Versicherung oder ist eine solche aufgrund der weiteren Vertragsbedingungen vorgesehen, so ist Mitzner-Energieberechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten dem Kunden gesondert in Rechnung zu stellen.
(4) Der Kunde versichert, dass die hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist. Sollten aufgrund unvollständiger oder falscher Adressdaten zusätzliche Kosten bei der Versendung entstehen, wie etwa erneut anfallende Versandkosten, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(6) Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache stets mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.
§ 4. Zahlungsbedingungen und Verzugsfolgen
(1) Mitzner-Energie behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Maßgeblich sind die näheren Angaben innerhalb der Angebotsseiten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle Beträge spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages bei Meister-Solar. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung von Mitzner-Energie in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen; Meister-Solar behält sich jedoch vor, einen höheren Verzugszinsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch Meister-Solar anerkannt wurden.
(4) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(5) Wählt der Kunde als Zahlungsmethode den Bankeinzug, ermächtigt er Mitzner-Energie mit Bekanntgabe seiner Kontodaten den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kunde das von ihm bezeichnete Kreditinstitut an, bei Nichteinlösung der Lastschrift oder bei Widerspruch gegen die Lastschrift oder einem von Mitzner-Energie ihm beauftragten Dritten auf Anforderung die erforderlichen personenbezogenen Daten mitzuteilen, damit Meister-Solar seinen Anspruch zuzüglich angefallener Gebühren gegen den Kunden geltend machen kann.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
(1) Bei Verbrauchern behält sich Mitzner-Energie das Eigentum an verkauften Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor (Vorbehaltsware).
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
(3) Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, Mitzner-Energie einen Zugriff Dritter auf die Ware - z.B. im Falle einer Pfändung - sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte des Eigentümers erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das fremde Eigentum hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde während des Eigentumsvorbehalts unverzüglich anzuzeigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug oder im Fall der Verletzung einer Pflicht nach Absatz 2 und 3 dieser Bestimmung - ist Mitzner-Energie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.
(5) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern und zu übereignen oder im Rahmen eines Werkvertrages zu verwenden. Andere Verfügungen, insbesondere die Verpfändung oder Sicherungsübereignung, sind dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde tritt Mitzner-Energie jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder einem sonstigen Rechtsgrund gegenüber Dritten zustehen. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Mitzner-Energie, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sich Mitzner-Energie, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies der Fall, kann Mitzner-Energie verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Drittschuldnern die Abtretung mitteilt. Die durch die Geltendmachung der Rechte des Vorbehaltseigentums bei Meister-Solar entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
(6) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Mitzner-Energie vorgenommen. Erfolgt eine Verarbeitung der Vorbehaltsware mit Mitzner-Energie nicht gehörenden Sachen, erwirbt dieser an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der bzw. den anderen verarbeiteten Sache(n). Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen,Mitzner-Energie nicht gehörenden Sachen vermischt wird. Ist die Sache des Kunden infolge der Vermischung als Hauptsache anzusehen, sind sich der Kunde und Meister-Solar einig, dass der Kunde an Meister-Solar anteilmäßig Miteigentum an dieser Sache überträgt. Das infolge der Verarbeitung, Umbildung oder Vermischung entstandene Allein- oder Miteigentum verwahrt der Kunde für Mitzner-Energie.
7) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Mitzner-Energie.
§ 6. Widerrufsrecht und –folgen
Verbrauchern steht - bei Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge - in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu:
(1) Der Verbraucher kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder eMail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Mitzner-Energie
Hofbrühl 20
78554 Aldingen
Telefon: 07424/ 7035- 118
Telefax: 07423/ 8496-018
(2) Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde; zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.
(3) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss er Mitzner-Energie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt.Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden; nicht paketversandfähige Sachen werden beim Verbraucher abgeholt. Der Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht übersteigt oder wenn der Verbraucher bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Bei Rücksendungen wird von der Firma Mitzner-Energie eine Einlagerungsgebühr von bis zu 25% des zurückgelieferten Warenwerts berechnet.
§ 7. Mitteilung von Transportschäden
(1) Lieferungen sind im Beisein des Zustellers auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Im Fall von äußerlich erkennbaren Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese auf den Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.
(2) Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies Meister-Solar innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung oder aber zumindest binnen 7 Tagen nach Ablieferung dem Transportunternehmen anzuzeigen, um so sicherzustellen, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden.
(3) Der Kunde wird Mitzner-Energie nach besten Kräften unterstützen, soweit diese Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend macht.
(4) Etwaige Rechte und Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht berührt
§ 8. Gewährleistungsbedingungen
Die Gewährleistungsbedingungen richten sich nach folgenden Bestimmungen:
(1) Keine Gewährleistung besteht im Fall von Schäden, die durch eine unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Artikels entstanden sind.
Gleiches gilt für einen sog. gewollten Verschleiß oder das Öffnen von elektrischen sowie elektronischen Bauteilen oder Geräten.
(2) Den gesetzlichen Regelungen entsprechend hat der Kunde im Fall von Mängeln an der gelieferten Sache grundsätzlich zunächst nur einen Anspruch auf Nacherfüllung. Der Verbraucher hat insoweit die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll; Mitzner-Energie ist aber berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. Gegenüber Unternehmern leistet Mitzner-Energie für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel unmittelbar selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen (Selbstvornahme); etwaig dafür angefallene Aufwendungen werden nicht erstattet.
(4) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Vorschriften die Vergütung herabsetzen (Minderung), den Vertrag rückgängig machen (Rücktritt), Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Wählt der Kunde Schadensersatz oder macht er vergebliche Aufwendungen geltend, gelten die Haftungsbeschränkungen nach § 9 dieser AGB.
(5) Bei neuen Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Rechte eines Verbrauchers bei Mängeln zwei Jahre, für die Rechte eines Unternehmers ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche des Kunden ein Jahr ab Ablieferung, es sei denn, die Mängelansprüche sind ausgeschlossen (Absatz 6).
Mit diesen Fristen verbundene Verjährungserleichterungen gelten nicht, soweit Mitzner-Energie nach § 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(6) Gebrauchte Sachen können alterstypische Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen aufweisen, die grundsätzlich keinen Mangel begründen. Darüber hinaus sind gegenüber Unternehmern beim Verkauf gebrauchter Sachen die Ansprüche und Rechte wegen Mängeln - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Das gilt auch für Mängel, die nach Vertragsschluss und vor Gefahrübergang entstanden sind.Dieser Gewährleistungsausschluss gilt nicht, soweit Mitzner-Energie nach § 9 dieser AGB haftet oder es um das dingliche Recht eines Dritten geht, aufgrund dessen die Herausgabe des Liefergegenstandes verlangt werden kann.
(7) Unternehmer müssen offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich unter den obig aufgeführten Kontaktdaten anzeigen; ansonsten ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Es genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Mangelanzeige.
(8) Für Montage, Installationen und sonstige Dienstleistungen trägt Mitzner-Energie 2 Jahre Gewährleistung! Auf Bauteile entspricht die Gewährleistung den Angaben des jeweiligen Herstellers!
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
§ 9. Haftung
(1) Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet Mitzner-Energie uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet Mitzner-Energie uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie etwa dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden.
(2) Für Schäden, die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet Mitzner-Energie, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung von Mitzner-Energie auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(3) Im Falle (einfach oder leicht) fahrlässiger Verletzungen von unwesentlichen Vertragspflichten haftet Mitzner-Energie gegenüber Verbrauchern, dies jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
(4) Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
§ 10. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
(2) Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
(3) Hat ein Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ebenso der Geschäftssitz von Meister-Solar. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen